Pary El-Qalqili & Nahed Samour, Das Scheitern von Kunst-und Kulturbetrieb–
Die Straße als Raum für Dissens
El-Qalqili & Samour, Das Scheitern von Kunst
Pary El-Qalqili & Nahed Samour
Das Scheitern von Kunst – und Kulturbetrieb –
Die Straße als Ort für Dissens
Das Scheitern von Kunst – und Kulturbetrieb –
Die Straße als Ort für Dissens
Mit Photos von Esra Gültekin Selbstverständnis und normativer Verpflichtung nach sind staatliche Kunst- und Kulturinstitutionen kommunikative Orte von Aushandlungsprozessen. Zu diesen kommunikativen Aushandlungsprozessen gehören rechtlich geschützte Meinungsäußerungen und künstlerische, kulturelle und wissenschaftliche Betätigungen, inklusive vielfältiger Formen von Dissens, Widerspruch und Gedenken. Ebenfalls dem Selbstverständnis nach sind diese Institutionen prinzipiell allen Menschen zugänglich. Spätestens seit dem 7. Oktober 2023 haben jedoch ad hoc einseitige politische Statements (u. a. Maxim Gorki Theater, Berliner Ensemble, Deutsches Theater Berlin, Komische Oper Berlin, HAU Hebbel am Ufer), öffentliche Absagen (Adania Shibli, Masha Gessen u. a.) und Ausladungen (Candice Breitz, Anaïs Duplan, Arabian Panther u. a.) solche Aushandlungsprozesse erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht. Kritische Positionen zu Palästina_Israel und Personen wurden öffentlichkeitswirksam insbesondere aus dem Kunst- und Kulturbereich ausgeschlossen, ohne die jedoch eine kritische Auseinandersetzung mit der Gewalt in Palästina_Israel sowie ihrer Bedeutung für und in Deutschland erschwert wird. Die Ausladungen werfen zudem auch die Frage nach tatsächlicher Diskriminierung bzw. dem Schutz nach Diskriminierung auf. Tatsächlich müssen diese Ausladungen auch als „chilling effects“ verstanden werden, also als Abschreckungseffekte, die die Ausübung insbesondere von Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit erschweren und gleichheitsrechtlichen Ansprüchen nicht gerecht werden. Für bestimmte Personen und Positionen wird damit die Teilhabe und die Beteiligung in diesen Institutionen faktisch unmöglich. Kein Kunst-und Kulturprogramm in Deutschland benennt und adressiert bis heute die Genozid-Frage, die bereits am 15. Oktober 2023 in der Öffentlichkeit stand, seitdem immer wieder international thematisiert wird, sowie derzeit Gegenstand eines internationalen Gerichtsverfahrens ist. Stattdessen konnte beobachtet werden, dass es vielmehr auf der Straße war, wo diese Räume von Dissens, Anklage und Aufarbeitung erkämpft wurden. Anders ausgedrückt: Der Kunst- und Kulturbetrieb ist tot. Die Straße lebt. |
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Dabei sind Marginalisierung, Diskriminierung und Ausschluss ohnehin schon institutionell und strukturell eingeschrieben und verankert in deutschen Kunst- und Kulturinstitutionen und werden oft trotz hochfinanzierter Diversitätsprogramme re-produziert. Hierarchische Machtverhältnisse, auch in Arbeitsbedingungen, die intersektionale Ausschlüsse herstellen, prägen weiterhin den Kunst- und Kulturbetrieb. |
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Zu der Verantwortlichkeit gehört auch, ein Programm zu gestalten, welches diese Fragen aufgreift und neues kritisches Wissen produziert. Stattdessen wird bei den Stellungnahmen und Ausschlüssen oftmals – auch nachträglich – kaum transparent, wie diese inhaltliche Auslassung in Kunst- und Kulturinstitutionen zustande kommt. Zudem: Wer entscheidet, individuell oder institutionell, in welchen Verfahren über ad hoc Stellungnahmen, Ausladungen und Absagen? Auch ist offen, welche kurz- und langfristigen Konsequenzen diese Ausschlussprozesse, argumentativen Zuspitzungen und Dekontextualisierung verursachen. Inwiefern sind Kunst-und Kulturinstitutionen noch staatsfern und setzen sich kritisch auseinander mit Fragen der Staatsräson, also einer uneingeschränkten Unterstützung des deutschen Staates für die Sicherheit und Existenz Israels. Nicht nur an dem Konzept der Staatsräson gibt es Kritik |
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Während die Sonderberichterstatter*innen der UN auf die Pflicht, Völkermord zu verhindern, hinweisen auf die Verletzung von Völkerrecht mehrfach hingewiesen haben, Wie reagieren Kunst- und Kulturinstitutionen auf die Positionen der Bundesregierung? Wie adressieren, diskutieren und verhandeln sie Fragen von Gewalt, von Überleben und Verantwortung? Tatsächlich verpassten diese Institutionen bisher die Möglichkeit, Orte von Reflexion und Austausch zu sein, obgleich der öffentliche Diskurs für Wochen, wenn nicht Monate, davon erfasst war. Sie verpassten es auch, die fortschreitende Einschränkung von Grundrechten, von Versammlungsrecht bis Meinungs- und Kunstfreiheit, zu thematisieren und größere Zusammenhänge des „shrinking space“ mit der Gewaltfrage in Palästina_Israel zu verbinden. Der Ort, an dem Praktiken des Dissens, des Widerspruchs, der Anklage, sowie auch der kollektiven Trauer sowie Solidarität stattfanden, war und ist stattdessen die Straße. Interventionen zu Fragen von Gewalt, Genoziden und Kultur der Straflosigkeit fanden auf der Straße, also in der maximalen Form der Öffentlichkeit und nicht in (staatlichen) Institutionen statt. Mit „Intervention“ ist das Eingreifen in eine (diskursive) Situation, das Einmischen in eine Angelegenheit, oder das Aufrütteln eines vermeintlich konsensualen, zementierten Wissens oder Diskussionsstandes gemeint. Interventionen im öffentlichen Raum finden in vielfältigen Formen statt: Spontane Proteste, Flashmobs, (schweigende) Sit-Ins, Die-Ins, Schweigeminuten, Streiks, Re-Enactments, Free Hugs, Grieving Doves, Laternenmarsch, Mahnwachen mit Kerzen, Lichterketten, Banner mit den Namen der Getöteten, Videoinstallationen mit Fotos der Getöteten, Sound-Interventionen, das Umbenennen von Straßen, Auto- und Fahrradkorsos. Damit wurde die Straße zu dem Ort, an dem in den Diskurs eingegriffen, sich eingemischt, also interveniert wird, wie es für einen lebendigen Rechtsstaat und eine Demokratie notwendig ist. Getragen werden diese Interventionen von palästinensischen, jüdischen, migrantischen und anderen sich solidarisch erklärenden Bewegungen und Individuen. Hierzu gehören auch die neu entstandene Schüler*innen- und Student*innenbewegung, sowie internationale feministische Bewegungen. Einig sind sich diese Akteure, dass die Völkerrechtsverbrechen, Straffreiheit und Verantwortlichkeit Deutschlands sichtbar in der Öffentlichkeit verhandelt werden müssen. |
UNICEF: Intensifying conflict, malnutrition and disease in the Gaza Strip creates a deadly cycle that threatens over 1.1 million children [Pressemeldung], 05.01.2024, Siehe auch International Commission of Jurists (icj.org): Gaza/Palestine: States have a Duty to Prevent Genocide, 17.11.2023, |
Tatsächlich musste die Straße als Ort der Aushandlungsprozesse jedoch erst erstritten werden, nachdem Totalverbote Palästina-solidarischer Demonstrationen über zwei Wochen vom 7. bis 25. Oktober 2023 in Berlin ausgesprochen wurden. 1) das sehr hohe Mobilisierungs- und Emotionalisierungspotential, und das mit einer dynamischen Veränderung der Stimmungslage der (z. T. explizit auf ihre ethnische Herkunft reduzierten) Teilnehmenden zu rechnen ist, 2) der „analogen Gefahrenprognose“, dass nämlich zur Begründung eines Versammlungsverbots gegenüber der Person, die die Versammlung anmeldet, pauschal auf das Verhalten eines früheren, anderen Anmelders von Versammlungen zu ähnlichen Themen zurückgegriffen werden könne, weil derselbe Organisator*innen- und Mobilisierungskreis vorliege. 3) Straftaten auch antisemitischer Art nicht auszuschließen seien und dies als Begründung für ein Versammlungsverbot herangezogen werden könne. Diese Argumente reihen sich ein in einen antimuslimischen und antipalästinensischen Diskurs der Vorverurteilung jeder Versammlung und adressieren Palästina-solidarische Menschen nur durch Verbote und Verdrängung von der Straße als öffentlich-politischen Raum. Damit geschieht ein zweifacher Ausschluss, nämlich von den Kunst- und Kulturinstitutionen sowie der Straße als kommunikativem Ort. So komplementieren sich Kunst- und Kulturinstitutionen sowie Polizei in ihren Ausschlüssen. Diese Verzahnung ist exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung sozialer Verhältnisse, bei der Räume des Handelns prekärer werden. Angesichts der ersten Phase der Berliner Totalverbote für Versammlungen stellt sich die Frage, wo Fragen von Gewalt, Genoziden und Verantwortlichkeiten gestellt und beantwortet werden. Wer arbeitet daran, Räume für Dissens, Trauer und Solidarität zu schaffen? Der Vertrauensverlust in diese staatlichen Einrichtungen ist eine Folge der Entwertung palästinensischen Lebens. |
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Dabei genießen rechtlich alle Versammlungen Schutz, die „friedlich und ohne Waffen“ stattfinden (Art. 8 Absatz I Grundgesetz). Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur dann zulässig, wenn von der Versammlung selbst eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Dies ist nur dann der Fall, wenn strafbare Äußerungen oder Handlungen zu erwarten sind. Die Straftaten müssten dann aber nicht nur von Einzelnen auf der Versammlung, sondern von einer Mehrheit oder den Veranstalter*innen ausgehen. Für das Versammlungsrecht sind sogar provokative Äußerungen nicht kategorisch unfriedlich, sodass auf ihrer Grundlage ebenfalls keine Versammlung verboten werden darf. |
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Tatsächlich sind die meisten polizeilichen Versammlungsverbote von Verwaltungsgerichten außerhalb Berlins wieder aufgehoben worden. Die Versammlungsbehörden hätten das mildere Mittel der Auflagen gar nicht erst erwogen. Oder es habe bereits Versammlungen zum Krieg in Nahost gegeben, bei denen es zu keinen oder nur geringen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gekommen sei. Damit wurde nachträglich die Bedeutung der Straße als kommunikativer Ort auch gerichtlich anerkannt. Kunst- und Kulturinstitutionen haben es jedoch versäumt, kommunikative Orte zu sein. |
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Sogar als noch das Totalverbot im Oktober 2023 galt, fanden sich viele Menschen für spontane Aktionen auf den Straßen Berlins zusammen. Hundertschaften der Polizei schritten ein. Während Kunst- und Kulturinstitutionen ihre Räume bereits geschlossen hielten für Debatten und Praktiken des Dissens, waren diejenigen, die sich auf der Straße wiederfanden, massivem Polizeieinsatz ausgesetzt. Das Bedürfnis, Öffentlichkeit für die Fragen von Gewalt, Genoziden und Verantwortlichkeit herzustellen, war umso intensiver, je gewalttätiger die militärischen Angriffe auf Gaza wurden. Die Präsenz der Protestierenden trotz Verbote erfolgte mit einem hohen Preis: Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt verzeichnet beispielsweise am 16. Oktober 2023 über hundert Gewahrsamnahmen (auch von Minderjährigen), Racial Profiling u. a. aufgrund des Tragens einer Kufiya oder des Mitführens von Palästina-Flaggen oder weil Menschen von der Polizei als „arabisch“ gelesen werden. Auch wurde Polizeigewalt, Einsatz von Pfefferspray, Knien auf dem Nacken von Protestteilnehmenden und schmerzliches Wegtragen dokumentiert. Unter anderem wurde ein Schild einer jüdisch-israelischen Aktivistin eingezogen mit dem Inhalt „Als Jüdin und Israelin sage ich: Stoppt den Genozid“. Insgesamt verzeichnet die Staatsanwaltschaft 2000 Fälle im Zeitraum zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 5. Januar 2024, davon 165 Verfahren. |
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Damit hat zunächst auch das Versammlungsrecht als ein konstitutiver Grundpfeiler demokratischer Teilhabe-Prozesse versagt. Erst verzögert wurde die Straße als Raum der Intervention, der Anklage und auch der Emotion, kurz: der Aushandlungsprozesse, wieder erstritten. Die Straße wurde hier zum kommunikativen Ort einer Re-Humanisierung, insbesondere von palästinensischen, arabischen und muslimischen Menschen: Hier konnten sie sich Sprecher*innenpositionen im öffentlichen Raum aneignen, Menschenrechtsverletzungen benennen, völkerrechtliche Verbrechen anklagen, sowie kollektive Emotionen wie Trauer, Schmerz und Wut, aber vor allem auch politische Solidarität jenseits ethnisch-religiöser Kategorien erfahren. Als der öffentliche Raum nach dem 7. Oktober 2023 für Palästina-solidarische Proteste komplett verboten war, stieß diese Kriminalisierung auf ein palästinensisch situiertes Wissen: Dass schon die bloße palästinensische Existenz als Gefahr gesehen wird. Für das palästinensische Existenzrecht wird damit Sichtbarkeit im öffentlichen Raum essenziell. Denn das kollektive Wissen um Palästina bedeutet Kenntnis über die verschiedenen Strategien der Auslöschung palästinensischer Existenz, sowie der Dehumanisierung von Palästinenser*innen über Sprache, Bilder, Medien, Politik. Im deutschen Kontext heißt dieses Wissen, dass palästinensisches Leben in Erinnerungspolitik und gegenwärtiger Innen- wie Außenpolitik entwertet wird. Eindrücklich die Aussage des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir, der 2021 bei einer pro-israelischen Kundgebung am Brandenburger Tor, Palästinenser*innen das menschlichste Gefühl, nämlich die Liebe zu den eigenen Kindern, abgesprochen hat. Er zitierte hier Golda Meir, 1969 bis 1974 Ministerpräsidentin Israels: „Frieden wird es erst geben, wenn die Araber ihre Kinder mehr lieben, als sie uns hassen.“ |
Zu dem Ursprung des Zitats, welches seitdem international immer wieder angeführt wird, siehe Misquoting Golda Meir: Did She or Didn’t She? Haaretz.com, 16.06.2015, |
Der Entwertung palästinensischen Lebens traten die Protestierenden angesichts der diskursiven Verschränkungen von Dehumanisierung und Dämonisierung durch spontane Aktionen entgegen: Mit dem Tragen von Kufiyas und dem Informieren über ihre Bedeutung, das Rufen von „Free Palestine“, dem kollektiven Streik von arabischen Ladeninhaber*innen der Sonnenallee am 20. Oktober 2023, dem Anzünden von Kerzen auf der Straße im Gedenken an die Getöteten, das Malen der bekannten Handala Figur auf Wände und Denkmäler, das temporäre Umbenennen von Straßen mit den Namen von Ikonen des palästinensischen Widerstands (Mahmoud Darwish, Ghassan Kanafani, Naji-al-Ali) füllten sie den öffentlichen Raum mit Wissen, das an Kunst- und Kulturinstitutionen ausgeblendet wird. Dabei ging es den Initiator*innen und Teilnehmer*innen von Protestaktionen auch um die Frage der un/gleichen Freiheitsrechte im Rechtsstaat. |
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Festzuhalten bleibt, dass durch das Versagen der Kunst- und Kulturbetriebe angemessen auf die Frage von Gewalt, Genoziden und die Kultur der Straflosigkeit zu reagieren, Vertrauen in Kunst- und Kulturbetriebe als Orte der Aushandlung für alle gebrochen wurde. Dieser Vertrauensbruch lässt sich auch im Verhältnis zur Berliner Polizei erkennen, die zudem auch in Fragen von Gewerbekontrollen (Polizeirazzien von Shisha-Bars, Cafés, und anderen Gewerben, die von mehrheitlich arabischen Menschen betrieben und besucht werden), rechten Brandanschlägen in Neukölln und Umgang mit ethnisierter Kriminalität („Clan-Kriminalität“) schon öffentlich in die Kritik geraten sind. |
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Notizen UNICEF: Intensifying conflict, malnutrition and disease in the Gaza Strip creates a deadly cycle that threatens over 1.1 million children [Pressemeldung], 05.01.2024, Siehe auch International Commission of Jurists (icj.org): Gaza/Palestine: States have a Duty to Prevent Genocide, 17.11.2023, Zu dem Ursprung des Zitats, welches seitdem international immer wieder angeführt wird, siehe Misquoting Golda Meir: Did She or Didn’t She? Haaretz.com, 16.06.2015, vgl. Samour, Nahed: The Figure of the Arab, or the Case for Arabness, in: Badr, Hanan/Samour, Nahed (Hrsg.): Arab Berlin. Bielefeld: transcript Verlag 2023, S. 103–120. |
Literatur
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