Pary El-Qalqili & Nahed Samour, Das Scheitern von Kunst-und Kulturbetrieb–
Die Straße als Raum für Dissens
El-Qalqili & Samour, Das Scheitern von Kunst
Pary El-Qalqili & Nahed Samour
Das Scheitern von Kunst – und Kulturbetrieb –
Die Straße als Ort für Dissens
Das Scheitern von Kunst – und Kulturbetrieb –
Die Straße als Ort für Dissens
Mit Photos von Esra Gültekin Selbstverständnis und normativer Verpflichtung nach sind staatliche Kunst- und Kulturinstitutionen kommunikative Orte von Aushandlungsprozessen. Zu diesen kommunikativen Aushandlungsprozessen gehören rechtlich geschützte Meinungsäußerungen und künstlerische, kulturelle und wissenschaftliche Betätigungen, inklusive vielfältiger Formen von Dissens, Widerspruch und Gedenken. Ebenfalls dem Selbstverständnis nach sind diese Institutionen prinzipiell allen Menschen zugänglich. Spätestens seit dem 7. Oktober 2023 haben jedoch ad hoc einseitige politische Statements (u. a. Maxim Gorki Theater, Berliner Ensemble, Deutsches Theater Berlin, Komische Oper Berlin, HAU Hebbel am Ufer), öffentliche Absagen (Adania Shibli, Masha Gessen u. a.) und Ausladungen (Candice Breitz, Anaïs Duplan, Arabian Panther u. a.) solche Aushandlungsprozesse erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht. Kritische Positionen zu Palästina_Israel und Personen wurden öffentlichkeitswirksam insbesondere aus dem Kunst- und Kulturbereich ausgeschlossen, ohne die jedoch eine kritische Auseinandersetzung mit der Gewalt in Palästina_Israel sowie ihrer Bedeutung für und in Deutschland erschwert wird. Die Ausladungen werfen zudem auch die Frage nach tatsächlicher Diskriminierung bzw. dem Schutz nach Diskriminierung auf. Tatsächlich müssen diese Ausladungen auch als „chilling effects“ verstanden werden, also als Abschreckungseffekte, die die Ausübung insbesondere von Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit erschweren und gleichheitsrechtlichen Ansprüchen nicht gerecht werden. Für bestimmte Personen und Positionen wird damit die Teilhabe und die Beteiligung in diesen Institutionen faktisch unmöglich. Kein Kunst-und Kulturprogramm in Deutschland benennt und adressiert bis heute die Genozid-Frage, die bereits am 15. Oktober 2023 in der Öffentlichkeit stand, seitdem immer wieder international thematisiert wird, sowie derzeit Gegenstand eines internationalen Gerichtsverfahrens ist. Stattdessen konnte beobachtet werden, dass es vielmehr auf der Straße war, wo diese Räume von Dissens, Anklage und Aufarbeitung erkämpft wurden. Anders ausgedrückt: Der Kunst- und Kulturbetrieb ist tot. Die Straße lebt. |
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Dabei sind Marginalisierung, Diskriminierung und Ausschluss ohnehin schon institutionell und strukturell eingeschrieben und verankert in deutschen Kunst- und Kulturinstitutionen und werden oft trotz hochfinanzierter Diversitätsprogramme re-produziert. Hierarchische Machtverhältnisse, auch in Arbeitsbedingungen, die intersektionale Ausschlüsse herstellen, prägen weiterhin den Kunst- und Kulturbetrieb. Die seit dem 7. Oktober 2023 stattfindenden inhaltlichen Verkürzungen und Ausschlüsse stehen im Widerspruch zu dem gesellschaftlichen und staatlichen Auftrag von Kunst- und Kulturinstitutionen. Zu diesem Auftrag müssen auch die Fragen nach Gewalt, Genoziden und der Kultur der Straflosigkeit gehören: Diese Fragen sind virulent angesichts der politischen Nähe Deutschlands zu Israel sowie der ideellen und materiellen Unterstützung Deutschlands für die anhaltenden Völkerrechtsverbrechen der israelischen Regierung. Sollten Kunst-und Kulturinstitutionen nicht auch Fragen der Verantwortlichkeit Deutschlands verhandeln? Je enger diese staatlichen und gesellschaftlichen Beziehungen, auch in Kunst-und Kulturbetrieb, sind, desto höher trifft diese auch die Pflicht mit der Auseinandersetzung in Zeiten von völkerrechtlichen Verbrechen. |
Schmidt, Thomas: Macht und Struktur im Theater: Asymmetrien der Macht. Wiesbaden: Springer Verlag 2019. Diversity Arts Culture: Wir hatten da ein Projekt. Diversität strukturell denken. Berlin: Diversity Arts Culture, 2020 |
Zu der Verantwortlichkeit gehört auch, ein Programm zu gestalten, welches diese Fragen aufgreift und neues kritisches Wissen produziert. Stattdessen wird bei den Stellungnahmen und Ausschlüssen oftmals – auch nachträglich – kaum transparent, wie diese inhaltliche Auslassung in Kunst- und Kulturinstitutionen zustande kommt. Zudem: Wer entscheidet, individuell oder institutionell, in welchen Verfahren über ad hoc Stellungnahmen, Ausladungen und Absagen? Auch ist offen, welche kurz- und langfristigen Konsequenzen diese Ausschlussprozesse, argumentativen Zuspitzungen und Dekontextualisierung verursachen. Inwiefern sind Kunst-und Kulturinstitutionen noch staatsfern und setzen sich kritisch auseinander mit Fragen der Staatsräson, also einer uneingeschränkten Unterstützung des deutschen Staates für die Sicherheit und Existenz Israels. Nicht nur an dem Konzept der Staatsräson gibt es Kritik , sondern auch an deutscher Erinnerungspolitik, die das Erinnern an den Holocaust singularisiert, anstatt multidirektional zu erinnern und andere genozidale Gewalterfahrungen miteinzuschließen . Diese ausschließende, negierende Erinnerungspolitik führt auch dazu, dass die kollektiven Gewalterfahrungen von Palästinenser*innen in Deutschland, die anhaltende Nakba von 1948 bis heute nicht anerkannt wird, sondern vielmehr Abwertungen erfährt. Die verwehrte Anerkennung des kollektiven Traumas der Nakba setzte sich in Unterstützung der seit Jahrzehnten anhaltenden völkerrechtswidrigen Politik der israelischen Regierungen und der wiederkehrenden gravierenden militärischen Angriffe, insbesondere auf Gaza, durch die Bundesregierung fort: Dies zeigte sich seit Jahren u.a. darin, dass die Bundesregierung 2014 die Tötung der deutsch-palästinensischen Familie Kilani (Vater, Mutter und fünf Kinder zwischen vier und zwölf Jahren) öffentlich nicht betrauerte und es auch versäumte, ihre Tötung als Kriegsverbrechen juristisch vollständig aufzuarbeiten (vgl. ECCHR). Auch zeigt sich das daran, dass die Bundesrepublik Deutschland den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) offiziell bittet, nicht gegen Israels militärischen Einsatz in Gaza 2014 zu ermitteln. Dass palästinensisches Leben als weder betrauerbar noch schützenswert gilt, wurde erneut deutlich, als der Bundestag am 11. Oktober 2023 eine Schweigeminute für die israelischen Opfer des Angriffs des 7. Oktober 2023 abhielt, jedoch auch nach drei monatiger Bombardierung von Gaza, 26,751+ getöteter Palästinenser*innen durch das israelische Militär (vgl. OCHA, Stand 04.02.2024), keinen Anlass sah, auch palästinensischer Leben zu gedenken. Dies wirkt umso gravierender, als dass der israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant Palästinenser*innen bereits am 9. Oktober 2023 als „menschliche Tiere“ bezeichnet hatte, für welche die Zufuhr an Wasser, Lebensmittel, Strom und Treibstoff gestoppt werde. In der Klage der Republik Südafrikas gegen den Staat Israel beim Internationalen Gerichtshof wegen des Vorwurfs des Völkermords an Palästinenser*innen verkündete die Bundesregierung zudem am 12. Januar 2024 in der Hauptverhandlung am IGH als Drittpartei zu Gunsten Israels zu intervenieren (vgl. BPA). Dies geschah gleich zwei Stunden nach der Anhörung des Staates Israel vor dem Internationalen Gerichtshof und am Jahrestag des deutschen Genozids an den Herero und Nama. |
Michaels, Ralf: Israels Sicherheit und Existenz zwischen Staatsräson und Rechtsstaatsprinzip, in: Recht und Politik, Bd. 59, Nr. 1, 01.01.2023b, [online] doi:10.3790/rup.59.1.32, S. 32–53. Neumann, Clara: Das Spannungsverhältnis zwischen Staatsräson und Grundrechten: auf dem Weg zu einer präziseren Antisemitismusdefinition, in: Verfassungsblog, 08.12.2023, doi:10.17176/20231208-171300-0, [Abruf am 03.02.2024.] Rothberg, Michael: Multidirektionale Erinnerung. Holocaustgedenken im Zeitalter der Dekolonisierung. Berlin: Metropol Verlag 2021. Samudzi, Zoe: Against Genocide: Introduction, in: The Funambulist, 31.08.2021, [Abruf am 05.02.2024.] El-Bulbeisi, Sarah: Trauma, Tabu und Identität. Subjektkonstruktionen von PalästinenserInnen in Deutschland und der Schweiz, 1960–2015. Bielefeld: transcript 2020. Kritische Perspektive zur „Politik der Anerkennung“: Coulthard, Glen: Red Skin, White Masks: Rejecting the Colonial Politics of Recognition. Minneapolis, MN: University of Minnesota Press 2014. Bundesrepublik Deutschland: Observations by the Federal Republic of Germany, in: International Criminal Court, o. D., sec 5, p. 6. Vgl. Burgis-Kasthala, Michelle/Samour, Nahed/ Schwoebel-Patel, Christine. States of Criminality: International (Criminal) Law, Palestine, and the Sovereignty Trap, in Jeßberger, Florian/Steinl, Leonie / Mehta, Kalika (Hrsg.), International Criminal Law – A Counter-Hegemonic Project? (1. Auflage, S. 111–133). (International Criminal Justice Series). Den Haag: T.M.C. Asser Press 2022. Butler, Judith: Precarious Life: The Powers of Mourning and Violence. London: Verso 2004. Auch in der Neujahrsansprache 2024 des Bundeskanzlers Scholz fanden lediglich israelische Opfer Anteilnahme, nicht palästinensische: Video: Neujahrsansprache von Kanzler Scholz | Bundesregierung Meier, Christian: Porträt des Verteidigungsministers Gallant, in: faz.net, 15.10.2023 [Abruf am 03.02.2024.] International Court of Justice: Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip, 26.01.2024, [Abruf am 03.02.2024.] |
Während die Sonderberichterstatter*innen der UN auf die Pflicht, Völkermord zu verhindern, hinweisen und Menschenrechts- und Hilfsorganisationen auf die Verletzung von Völkerrecht mehrfach hingewiesen haben, verfestigt die Bundesregierung ihre unterstützende Politik der israelischen Angriffe durch Waffenexporte, die sich seit Kriegsbeginn verzehnfacht haben. Wie reagieren Kunst- und Kulturinstitutionen auf die Positionen der Bundesregierung? Wie adressieren, diskutieren und verhandeln sie Fragen von Gewalt, von Überleben und Verantwortung? Tatsächlich verpassten diese Institutionen bisher die Möglichkeit, Orte von Reflexion und Austausch zu sein, obgleich der öffentliche Diskurs für Wochen, wenn nicht Monate, davon erfasst war. Sie verpassten es auch, die fortschreitende Einschränkung von Grundrechten, von Versammlungsrecht bis Meinungs- und Kunstfreiheit, zu thematisieren und größere Zusammenhänge des „shrinking space“ mit der Gewaltfrage in Palästina_Israel zu verbinden. Der Ort, an dem Praktiken des Dissens, des Widerspruchs, der Anklage, sowie auch der kollektiven Trauer sowie Solidarität stattfanden, war und ist stattdessen die Straße. Interventionen zu Fragen von Gewalt, Genoziden und Kultur der Straflosigkeit fanden auf der Straße, also in der maximalen Form der Öffentlichkeit und nicht in (staatlichen) Institutionen statt. Mit „Intervention“ ist das Eingreifen in eine (diskursive) Situation, das Einmischen in eine Angelegenheit, oder das Aufrütteln eines vermeintlich konsensualen, zementierten Wissens oder Diskussionsstandes gemeint. Interventionen im öffentlichen Raum finden in vielfältigen Formen statt: Spontane Proteste, Flashmobs, (schweigende) Sit-Ins, Die-Ins, Schweigeminuten, Streiks, Re-Enactments, Free Hugs, Grieving Doves, Laternenmarsch, Mahnwachen mit Kerzen, Lichterketten, Banner mit den Namen der Getöteten, Videoinstallationen mit Fotos der Getöteten, Sound-Interventionen, das Umbenennen von Straßen, Auto- und Fahrradkorsos. Damit wurde die Straße zu dem Ort, an dem in den Diskurs eingegriffen, sich eingemischt, also interveniert wird, wie es für einen lebendigen Rechtsstaat und eine Demokratie notwendig ist. Getragen werden diese Interventionen von palästinensischen, jüdischen, migrantischen und anderen sich solidarisch erklärenden Bewegungen und Individuen. Hierzu gehören auch die neu entstandene Schüler*innen- und Student*innenbewegung, sowie internationale feministische Bewegungen. Einig sind sich diese Akteure, dass die Völkerrechtsverbrechen, Straffreiheit und Verantwortlichkeit Deutschlands sichtbar in der Öffentlichkeit verhandelt werden müssen. |
OHCHR: Gaza: UN experts call on international community to prevent genocide against the Palestinian people [Pressemeldung], 16.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] WHO Eastern Mediterranean Region: Risk of disease spread soars in Gaza as health facilities, water and sanitation systems disrupted [Pressemeldung], 08.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] UNICEF: Intensifying conflict, malnutrition and disease in the Gaza Strip creates a deadly cycle that threatens over 1.1 million children [Pressemeldung], 05.01.2024, [Abruf am 03.02.2024.] Siehe beispielsweise OHCHR: Gaza: UN experts call on international community to prevent genocide against the Palestinian people [Pressemeldung], 16.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] Siehe auch International Commission of Jurists (icj.org): Gaza/Palestine: States have a Duty to Prevent Genocide, 17.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] Vgl. tagesschau.de: Deutsche Rüstungsexporte nach Israel fast verzehnfacht, in: tagesschau.de, 10.11.2023, [Abruf am 04.02.2024.] Am 21.12.2023 beschloss die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt eine sogenannte „Antidiskriminierungsklausel“, die von den Kunst- und Kulturschaffenden verlangt, die Existenz Israels anzuerkennen. Am 22.01.2024 verkündete die Senatsverwaltung jedoch die Rücknahme der „Antidiskriminierungsklausel“, da sie nicht „rechtssicher“ sei (vgl. [Abruf am 04.02.2024]) |
Tatsächlich musste die Straße als Ort der Aushandlungsprozesse jedoch erst erstritten werden, nachdem Totalverbote Palästina-solidarischer Demonstrationen über zwei Wochen vom 7. bis 25. Oktober 2023 in Berlin ausgesprochen wurden. Damit galt ein ausnahmsloses Verbot von Palästina-solidarischen Versammlungen, womit der Modus der Demokratie, demnach Menschen sich im öffentlichen Raum versammeln und ihren politischen Anliegen in der Form von Demos und Kundgebungen Ausdruck verleihen können sollen, denjenigen, die die Geschehnisse in Palästina_Israel betrauern und kritisieren wollten, verwehrt wurde. In den verschiedenen Verboten der Polizei ging es im Wesentlichen um drei Argumente (die nachfolgend von Verwaltungsgerichten außerhalb Berlins aufgehoben wurden): 1) das sehr hohe Mobilisierungs- und Emotionalisierungspotential, und das mit einer dynamischen Veränderung der Stimmungslage der (z. T. explizit auf ihre ethnische Herkunft reduzierten) Teilnehmenden zu rechnen ist, 2) der „analogen Gefahrenprognose“, dass nämlich zur Begründung eines Versammlungsverbots gegenüber der Person, die die Versammlung anmeldet, pauschal auf das Verhalten eines früheren, anderen Anmelders von Versammlungen zu ähnlichen Themen zurückgegriffen werden könne, weil derselbe Organisator*innen- und Mobilisierungskreis vorliege. 3) Straftaten auch antisemitischer Art nicht auszuschließen seien und dies als Begründung für ein Versammlungsverbot herangezogen werden könne. Diese Argumente reihen sich ein in einen antimuslimischen und antipalästinensischen Diskurs der Vorverurteilung jeder Versammlung und adressieren Palästina-solidarische Menschen nur durch Verbote und Verdrängung von der Straße als öffentlich-politischen Raum. Damit geschieht ein zweifacher Ausschluss, nämlich von den Kunst- und Kulturinstitutionen sowie der Straße als kommunikativem Ort. So komplementieren sich Kunst- und Kulturinstitutionen sowie Polizei in ihren Ausschlüssen. Diese Verzahnung ist exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung sozialer Verhältnisse, bei der Räume des Handelns prekärer werden. Angesichts der ersten Phase der Berliner Totalverbote für Versammlungen stellt sich die Frage, wo Fragen von Gewalt, Genoziden und Verantwortlichkeiten gestellt und beantwortet werden. Wer arbeitet daran, Räume für Dissens, Trauer und Solidarität zu schaffen? Der Vertrauensverlust in diese staatlichen Einrichtungen ist eine Folge der Entwertung palästinensischen Lebens. |
Arzt, Clemens/Bosch, Alexander: Pro-Palästina Demos nicht erlaubt? Ethnographische und rechtliche Anmerkungen, in: CILIP Institut und Zeitschrift, 02.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] Siehe beispielsweise VG Frankfurt, 5. Kammer, Beschluss vom 24. November 2023; Akz. 5 L3760/23, 2 B 166/23; Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 25. November 2023, 2 B 1662/23; VG Köln, Beschluss vom 17. November 2023 – 20 L 2308/23; VG Münster Beschluss vom 17.11.2023 – 1 L 1011/23, anders jedoch VG Berlin Beschl. v. 20.12.2023 – VG 1 L 507/23. |
Dabei genießen rechtlich alle Versammlungen Schutz, die „friedlich und ohne Waffen“ stattfinden (Art. 8 Absatz I Grundgesetz). Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur dann zulässig, wenn von der Versammlung selbst eine unmittelbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Dies ist nur dann der Fall, wenn strafbare Äußerungen oder Handlungen zu erwarten sind. Die Straftaten müssten dann aber nicht nur von Einzelnen auf der Versammlung, sondern von einer Mehrheit oder den Veranstalter*innen ausgehen. Für das Versammlungsrecht sind sogar provokative Äußerungen nicht kategorisch unfriedlich, sodass auf ihrer Grundlage ebenfalls keine Versammlung verboten werden darf. Das Argument der Emotionalisierung der Versammlungsteilnehmenden wird zudem auch von einer Vielzahl von Gerichten zwar erkannt, aber nicht um ein Versammlungsverbot zu rechtfertigen. Vielmehr wird das Argument der Emotionalisierung im Versammlungsrecht als Grund für die Notwendigkeit, auf die Straße zu gehen, anerkannt. Zudem bedarf ein Versammlungsverbot konkreter und tatsächlicher Anhaltspunkte für eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts. Pauschale Verweise auf die angespannte Konfliktlage, Vorannahmen darüber, dass Straftaten erfolgen würden oder Terrorismus gebilligt würde, reichen den Gerichten nicht aus. Die Befürchtung, dass es zu strafrechtlich relevanten Ausrufen kommen könnte, ist zudem durch rechtliche Auflagen als milderes Mittel zu begegnen. |
Arzt, Clemens: Pro-Palästina als unmittelbare Gefahr? Zur Aushöhlung des Versammlungsrechts in aufgeheizten Zeiten, in: Verfassungsblog, 26.10.2023, doi: 10.59704/440c38dd0a2791a7, [Abruf am 03.02.2024.] |
Tatsächlich sind die meisten polizeilichen Versammlungsverbote von Verwaltungsgerichten außerhalb Berlins wieder aufgehoben worden. Die Versammlungsbehörden hätten das mildere Mittel der Auflagen gar nicht erst erwogen. Oder es habe bereits Versammlungen zum Krieg in Nahost gegeben, bei denen es zu keinen oder nur geringen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gekommen sei. Auch das Land Berlin rückte Ende Oktober von Totalverboten von Versammlungen ab – pro-palästinensische Demonstrationen sind seitdem weitestgehend wieder erlaubt. Damit wurde nachträglich die Bedeutung der Straße als kommunikativer Ort auch gerichtlich anerkannt. Kunst- und Kulturinstitutionen haben es jedoch versäumt, kommunikative Orte zu sein. |
Süddeutsche Zeitung: München: Verwaltungsgerichtshof kassiert Verbot von Pro-Palästina-Demos ein, in: Süddeutsche.de, 20.10.2023, [Abruf am 03.02.2024.] |
Sogar als noch das Totalverbot im Oktober 2023 galt, fanden sich viele Menschen für spontane Aktionen auf den Straßen Berlins zusammen. Hundertschaften der Polizei schritten ein. Während Kunst- und Kulturinstitutionen ihre Räume bereits geschlossen hielten für Debatten und Praktiken des Dissens, waren diejenigen, die sich auf der Straße wiederfanden, massivem Polizeieinsatz ausgesetzt. Das Bedürfnis, Öffentlichkeit für die Fragen von Gewalt, Genoziden und Verantwortlichkeit herzustellen, war umso intensiver, je gewalttätiger die militärischen Angriffe auf Gaza wurden. Die Präsenz der Protestierenden trotz Verbote erfolgte mit einem hohen Preis: Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt verzeichnet beispielsweise am 16. Oktober 2023 über hundert Gewahrsamnahmen (auch von Minderjährigen), Racial Profiling u. a. aufgrund des Tragens einer Kufiya oder des Mitführens von Palästina-Flaggen oder weil Menschen von der Polizei als „arabisch“ gelesen werden. Auch wurde Polizeigewalt, Einsatz von Pfefferspray, Knien auf dem Nacken von Protestteilnehmenden und schmerzliches Wegtragen dokumentiert. Unter anderem wurde ein Schild einer jüdisch-israelischen Aktivistin eingezogen mit dem Inhalt „Als Jüdin und Israelin sage ich: Stoppt den Genozid“. Insgesamt verzeichnet die Staatsanwaltschaft 2000 Fälle im Zeitraum zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 5. Januar 2024, davon 165 Verfahren. |
dpa: Über 160 Verfahren zu Nahost-Konflikt bei Staatsanwaltschaft, in: Berliner Zeitung, 08.01.2024, [Abruf am 05.02.2024.] |
Damit hat zunächst auch das Versammlungsrecht als ein konstitutiver Grundpfeiler demokratischer Teilhabe-Prozesse versagt. Erst verzögert wurde die Straße als Raum der Intervention, der Anklage und auch der Emotion, kurz: der Aushandlungsprozesse, wieder erstritten. Die Straße wurde hier zum kommunikativen Ort einer Re-Humanisierung, insbesondere von palästinensischen, arabischen und muslimischen Menschen: Hier konnten sie sich Sprecher*innenpositionen im öffentlichen Raum aneignen, Menschenrechtsverletzungen benennen, völkerrechtliche Verbrechen anklagen, sowie kollektive Emotionen wie Trauer, Schmerz und Wut, aber vor allem auch politische Solidarität jenseits ethnisch-religiöser Kategorien erfahren. Als der öffentliche Raum nach dem 7. Oktober 2023 für Palästina-solidarische Proteste komplett verboten war, stieß diese Kriminalisierung auf ein palästinensisch situiertes Wissen: Dass schon die bloße palästinensische Existenz als Gefahr gesehen wird. Für das palästinensische Existenzrecht wird damit Sichtbarkeit im öffentlichen Raum essenziell. Denn das kollektive Wissen um Palästina bedeutet Kenntnis über die verschiedenen Strategien der Auslöschung palästinensischer Existenz, sowie der Dehumanisierung von Palästinenser*innen über Sprache, Bilder, Medien, Politik. Im deutschen Kontext heißt dieses Wissen, dass palästinensisches Leben in Erinnerungspolitik und gegenwärtiger Innen- wie Außenpolitik entwertet wird. Eindrücklich die Aussage des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir, der 2021 bei einer pro-israelischen Kundgebung am Brandenburger Tor, Palästinenser*innen das menschlichste Gefühl, nämlich die Liebe zu den eigenen Kindern, abgesprochen hat. Er zitierte hier Golda Meir, 1969 bis 1974 Ministerpräsidentin Israels: „Frieden wird es erst geben, wenn die Araber ihre Kinder mehr lieben, als sie uns hassen.“ Özdemir bediente sich damit der gleichen Figur, Golda Meir, die Palästinenser*innen schlicht für nicht existent hielt: „So etwas wie Palästinenser hat es nie gegeben. Es war nicht so, als wäre in Palästina ein palästinensisches Volk vorhanden gewesen, das sich als solches betrachtet hätte, und wir hätten sie hinausgeworfen und ihr Land weggenommen. Sie existieren nicht!“ |
vgl. Doll, Nikolaus: Kundgebung am Brandenburger Tor: „Wer Israel angreift, bekommt es mit Deutschland zu tun“, in: Die Welt, 21.05.2021, [Abruf am 03.02.2024.] Dieses Wissen war auch schon in Deutschland bekannt, siehe Kogelfranz, Siegfried: Geschlagen, vertrieben, verraten, in: Der Spiegel 10. Oktober 1982, [Abruf am 03.02.2024.] Zu dem Ursprung des Zitats, welches seitdem international immer wieder angeführt wird, siehe Misquoting Golda Meir: Did She or Didn’t She? Haaretz.com, 16.06.2015, [Abruf am 05.02.2024.] |
Der Entwertung palästinensischen Lebens traten die Protestierenden angesichts der diskursiven Verschränkungen von Dehumanisierung und Dämonisierung durch spontane Aktionen entgegen: Mit dem Tragen von Kufiyas und dem Informieren über ihre Bedeutung, das Rufen von „Free Palestine“, dem kollektiven Streik von arabischen Ladeninhaber*innen der Sonnenallee am 20. Oktober 2023, dem Anzünden von Kerzen auf der Straße im Gedenken an die Getöteten, das Malen der bekannten Handala Figur auf Wände und Denkmäler, das temporäre Umbenennen von Straßen mit den Namen von Ikonen des palästinensischen Widerstands (Mahmoud Darwish, Ghassan Kanafani, Naji-al-Ali) füllten sie den öffentlichen Raum mit Wissen, das an Kunst- und Kulturinstitutionen ausgeblendet wird. Dabei ging es den Initiator*innen und Teilnehmer*innen von Protestaktionen auch um die Frage der un/gleichen Freiheitsrechte im Rechtsstaat. Die spontanen Protestaktionen sind daher als ein Aufrütteln zu lesen: ein Aufrütteln, das sich Verboten widersetzt, ein Aufrütteln, das in die jahrzehntelang gewachsene repressive diskursive Situation über „the figure of the Palestinian“ eingreift. |
Arzt, Clemens/Bosch, Alexander: Pro-Palästina Demos nicht erlaubt? Ethnographische und rechtliche Anmerkungen, in: CILIP Institut und Zeitschrift, 2.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] Deutsch: Die Figur des*der Palästinensers*in Slobodian, Quinn: The Borders of the Rechtsstaat in the Arab Autumn: Deportation and Law in West Germany, 1972/73, in: German History, Bd. 31, Nr. 2, 07.05.2013, doi:10.1093/gerhis/ght019 |
Festzuhalten bleibt, dass durch das Versagen der Kunst- und Kulturbetriebe angemessen auf die Frage von Gewalt, Genoziden und die Kultur der Straflosigkeit zu reagieren, Vertrauen in Kunst- und Kulturbetriebe als Orte der Aushandlung für alle gebrochen wurde. Dieser Vertrauensbruch lässt sich auch im Verhältnis zur Berliner Polizei erkennen, die zudem auch in Fragen von Gewerbekontrollen (Polizeirazzien von Shisha-Bars, Cafés, und anderen Gewerben, die von mehrheitlich arabischen Menschen betrieben und besucht werden), rechten Brandanschlägen in Neukölln und Umgang mit ethnisierter Kriminalität („Clan-Kriminalität“) schon öffentlich in die Kritik geraten sind. Kunst- und Kultureinrichtungen sind unter diesen Bedingungen tot. Die Straße lebt. Allerdings bedeutet das Einfordern dieser Aushandlungen auch hohe Kosten für diejenigen, die sich weiterhin auf das Versammlungsrecht als Recht auf Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit beziehen. |
Vgl. Samour, Nahed: 6. The Arab in the Law of Berlin, or: „How does it feel to be a problem?“, , in: Badr, Hanan/Samour, Nahed (Hrsg.): Arab Berlin. Bielefeld: transcript Verlag 2023, S. 103–120. |
Notizen Schmidt, Thomas: Macht und Struktur im Theater: Asymmetrien der Macht. Wiesbaden: Springer Verlag 2019. Diversity Arts Culture: Wir hatten da ein Projekt. Diversität strukturell denken. Berlin: Diversity Arts Culture, 2020 Michaels, Ralf: Israels Sicherheit und Existenz zwischen Staatsräson und Rechtsstaatsprinzip, in: Recht und Politik, Bd. 59, Nr. 1, 01.01.2023b, [online] doi:10.3790/rup.59.1.32, S. 32–53. Neumann, Clara: Das Spannungsverhältnis zwischen Staatsräson und Grundrechten: auf dem Weg zu einer präziseren Antisemitismusdefinition, in: Verfassungsblog, 08.12.2023, doi:10.17176/20231208-171300-0, [Abruf am 03.02.2024.] Rothberg, Michael: Multidirektionale Erinnerung. Holocaustgedenken im Zeitalter der Dekolonisierung. Berlin: Metropol Verlag 2021. Samudzi, Zoe: Against Genocide: Introduction, in: The Funambulist, 31.08.2021, [Abruf am 05.02.2024.] El-Bulbeisi, Sarah: Trauma, Tabu und Identität. Subjektkonstruktionen von PalästinenserInnen in Deutschland und der Schweiz, 19 Kritische Perspektive zur „Politik der Anerkennung“: Coulthard, Glen: Red Skin, White Masks: Rejecting the Colonial Politics of Recognition. Minneapolis, MN: University of Minnesota Press 2014. Bundesrepublik Deutschland: Observations by the Federal Republic of Germany, in: International Criminal Court, o. D., sec 5, p. 6. Vgl. Burgis-Kasthala, Michelle/Samour, Nahed/ Schwoebel-Patel, Christine. States of Criminality: International (Criminal) Law, Palestine, and the Sovereignty Trap, in Jeßberger, Florian/Steinl, Leonie / Mehta, Kalika (Hrsg.), International Criminal Law – A Counter-Hegemonic Project? (1. Auflage, S. 111–133). (International Criminal Justice Series). Den Haag: T.M.C. Asser Press 2022. Butler, Judith: Precarious Life: The Powers of Mourning and Violence. London: Verso 2004. Auch in der Neujahrsansprache 2024 des Bundeskanzlers Scholz fanden lediglich israelische Opfer Anteilnahme, nicht palästinensische: Video: Neujahrsansprache von Kanzler Scholz | Bundesregierung Auch in der Neujahrsansprache 2024 des Bundeskanzlers Scholz fanden lediglich israelische Opfer Anteilnahme, nicht palästinensische: Video: Neujahrsansprache von Kanzler Scholz | Bundesregierung International Court of Justice: Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip [Pressemeldung], 26.01.2024, [Abruf am 03.02.2024.] OHCHR: Gaza: UN experts call on international community to prevent genocide against the Palestinian people [Pressemeldung], 16.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] WHO Eastern Mediterranean Region: Risk of disease spread soars in Gaza as health facilities, water and sanitation systems disrupted [Pressemeldung], 08.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] UNICEF: Intensifying conflict, malnutrition and disease in the Gaza Strip creates a deadly cycle that threatens over 1.1 million children [Pressemeldung], 05.01.2024, [Abruf am 03.02.2024.] Siehe beispielsweise OHCHR: Gaza: UN experts call on international community to prevent genocide against the Palestinian people [Pressemeldung], 16.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] Siehe auch International Commission of Jurists (icj.org): Gaza/Palestine: States have a Duty to Prevent Genocide, 17.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] Vgl. tagesschau.de: Deutsche Rüstungsexporte nach Israel fast verzehnfacht, in: tagesschau.de, 10.11.2023, [Abruf am 04.02.2024.] Am 21.12.2023 beschloss die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt eine sogenannte „Antidiskriminierungsklausel“, die von den Kunst- und Kulturschaffenden verlangt, die Existenz Israels anzuerkennen. Am 22.01.2024 verkündete die Senatsverwaltung jedoch die Rücknahme der „Antidiskriminierungsklausel“, da sie nicht „rechtssicher“ sei (vgl. [Abruf am 04.02.2024]) Arzt, Clemens/Bosch, Alexander: Pro-Palästina Demos nicht erlaubt? Ethnographische und rechtliche Anmerkungen, in: CILIP Institut und Zeitschrift, 02.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] Siehe beispielsweise VG Frankfurt, 5. Kammer, Beschluss vom 24. November 2023; Akz. 5 L3760/23, 2 B 166/23; Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 25. November 2023, 2 B 1662/23; VG Köln, Beschluss vom 17. November 2023 – 20 L 2308/23; VG Münster Beschluss vom 17.11.2023 – 1 L 1011/23, anders jedoch VG Berlin Beschl. v. 20.12.2023 – VG 1 L 507/23. Arzt, Clemens: Pro-Palästina als unmittelbare Gefahr? Zur Aushöhlung des Versammlungsrechts in aufgeheizten Zeiten, in: Verfassungsblog, 26.10.2023, doi: 10.59704/440c38dd0a2791a7, [Abruf am 03.02.2024.] Süddeutsche Zeitung: München: Verwaltungsgerichtshof kassiert Verbot von Pro-Palästina-Demos ein, in: Süddeutsche.de, 20.10.2023, [Abruf am 03.02.2024.] dpa: Über 160 Verfahren zu Nahost-Konflikt bei Staatsanwaltschaft, in: Berliner Zeitung, 08.01.2024, [Abruf am 05.02.2024.] vgl. Doll, Nikolaus: Kundgebung am Brandenburger Tor: „Wer Israel angreift, bekommt es mit Deutschland zu tun“, in: Die Welt, 21.05.2021, [Abruf am 03.02.2024.] Dieses Wissen war auch schon in Deutschland bekannt, siehe Kogelfranz, Siegfried: Geschlagen, vertrieben, verraten, in: Der Spiegel 10. Oktober 1982, [Abruf am 03.02.2024.] Zu dem Ursprung des Zitats, welches seitdem international immer wieder angeführt wird, siehe Misquoting Golda Meir: Did She or Didn’t She? Haaretz.com, 16.06.2015, [Abruf am 05.02.2024.] Arzt, Clemens/Bosch, Alexander: Pro-Palästina Demos nicht erlaubt? Ethnographische und rechtliche Anmerkungen, in: CILIP Institut und Zeitschrift, 2.11.2023, [Abruf am 03.02.2024.] Deutsch: Die Figur des*der Palästinensers*in Slobodian, Quinn: The Borders of the Rechtsstaat in the Arab Autumn: Deportation and Law in West Germany, 1972/73, in: German History, Bd. 31, Nr. 2, 07.05.2013, doi:10.1093/gerhis/ght019 Vgl. Samour, Nahed: 6. The Arab in the Law of Berlin, or: „How does it feel to be a problem?“, in: Urban Studies, 02.10.2023, doi:10.14361/9783839462638-007. vgl. Samour, Nahed: The Figure of the Arab, or the Case for Arabness, in: Badr, Hanan/Samour, Nahed (Hrsg.): Arab Berlin. Bielefeld: transcript Verlag 2023, S. 103–120. |
Literatur
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